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Umzug Grundsicherung – alles, was Sie wissen sollten

Als Grundsicherung (oder auch Mindestsicherung) werden Sozialleistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums bezeichnet. Diese stehen also nur den Bedürftigen zu. Sollten Sie einen Umzug geplant haben, müssen Sie vorab rechtzeitig das zuständige Sozialamt über Ihr Vorhaben informieren. Der Grund ist, dass das Amt Ihre aktuelle Adresse kennen muss, damit Sie weiter erreichbar bleiben und Leistungen beziehen können.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für den Umzug Unterstützung von Seiten des Amtes zu erhalten. Besonders, wenn Sie am Existenzminimum leben sollten, sind Sie besonders auf diese Unterstützung angewiesen. Sie sollten sich also die Zustimmung des Sozialamts einholen, bevor Sie diesen in die Tat umsetzen, denn es kann sein, dass Ihnen sonst Leistungen gekürzt oder auch nicht bewilligt werden.

Dies gilt auch bei Empfängern von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Sie sollten auch darauf achten, ob in Ihrem neuen Wohnort möglicherweise ein neues Sozialamt zuständig ist. In diesem Fall muss dieses selbstverständlich informiert werden.

 

Wer soll den Umzug bei Grundsicherung bezahlen?

In den meisten Fällen übernimmt das Jobcenter bei der Grundsicherung nur Kosten für ein Umzugsunternehmen, wenn Sie diesen aufgrund Ihres Alters oder Ihrer Gesundheit nicht selbstständig realisieren können. Ob Ihnen tatsächlich Hilfeleistungen zur Verfügung stehen, liegt im Ermessen des zuständigen Amtes.

Zusätzlich müssen eben diese Kosten belegt werden. Dies kann etwa durch Kostenvoranschläge und Belege geschehen, auch wenn das Amt die Beihilfe als Pauschale genehmigt. Das Amt übernimmt dabei etwa Umzugskosten wie die Transportkosten oder die Kosten eines professionellen Unternehmens, Wohnungsbeschaffungskosten oder auch die Mietkaution.

 

Wann zahlt das Sozialamt den Umzug?

Sollte Ihre alte Wohnung beispielsweise zu teuer oder nicht behindertengerecht gewesen sein, übernimmt das Sozialamt die Kosten für Wohnungsbeschaffungskosten oder die generellen Umzugskosten. Es ist jedoch darauf zu achten, alle Vorgänge, Kosten und benötigten Einwilligungen mit dem Sozialamt zu kommunizieren, um zu verhindern, dass unerwünschte Komplikationen auftreten.

Besonders da diese meist teuer werden können und man, besonders in solch einer Situation, darauf achten sollte, unnötige Kosten dringend zu vermeiden. Sollten Sie sich sicher sein, welche Leistungen Ihnen zustehen, können Sie sich jederzeit bei Ihrem zuständigen Sozialamt informieren. Sie sollten zudem darauf achten, dass Sie sich an das richtige Amt wenden, denn diese variieren abhängig von Ihrem Wohnort.

 

Werden Renovierungskosten von der Grundsicherung übernommen?

Bei Empfängern der Grundsicherung oder von Sozialhilfe wird davon ausgegangen, dass sie nicht in der Lage sind, eine umständliche Renovierung eigenständig zu bewältigen. Somit können Sie die Renovierungen von einer Fachfirma ausführen lassen und im Zuge dessen eine einmalige Beihilfe der Kommune beantragen.

In manchen Fällen werden zusätzlich Leistungen wie die Erstausstattung von Jobcentern und  Sozialämtern übernommen. Dazu zählen etwa Möbel oder Haushaltsgeräte. Besonders junge Menschen oder Opfer eines Wohnungsbrandes profitieren meist von dieser Unterstützung

 

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