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AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH – Gürtelstraße 17,10247 Berlin – nachfolgend nur „Möbelspediteur“ genannt.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.

2. Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung

Der Absender unterrichtet F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

3. Stornokosten

Kündigt der Kunde einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

Bei einer Kündigung, die mehr als fünf Kalendertage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50 % der Auftragssumme fällig.
Bei einer Kündigung, die nicht mehr als fünf Kalendertage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 75 % der Auftragssumme fällig.
Bei einer Kündigung, die nicht mehr als einen Kalendertag vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, wird die komplette Auftragssumme fällig.
Sollte der Umzug am gleichen Tag storniert oder abgebrochen werden, wird die komplette Auftragssumme fällig.

4. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

5. Übergabe des Gutes

Das Transportgut wird der Firma F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH angezeigt wird.

6. Lagerung

Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so beträgt diese mindestens einen Monat. Die Kündigung des Lagervertrages erfolgt schriftlich oder telefonisch mit einer Frist von mindestens 14 Tage. Solange der Einlagerer den Einlagerungsvertrag nicht kündigt, verlängert sich Vertragslaufzeit automatisch um jeweils 1 Monat. Sollte, nach Eingang einer Kündigung und entsprechender Erteilung eines Freigabescheins bis zum letzten Leistungstag keine Auslagerung stattgefunden haben, erfolgt eine Verlängerung um (jeweils) 1 Monat.

7. Verzug, Aufrechnung

Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zumZeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

8. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung der Fa. F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH wird auf 620,00 € je Kubikmeter beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

9. Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.

10. Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde; wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB. Schadensanzeigen müssen ohne Ausnahme schriftlich eingereicht werden. Elektrogeräte können vom Möbelspediteur vorab nicht auf deren Funktionalität geprüft werden und fallen somit aus der Gewährleistung, ein Schadenersatz wird ausschließlich bei Transportschäden gewährleistet.

11. Pfandrecht

F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde. Trinkgelder können nicht verrechnet werden.

12. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

13. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH vereinbart.

14. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

15. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

Stand: August 2017

F.C. Blitz Umzüge Berlin GmbH
Geschäftsführer: Florian Zabel
Gürtelstraße 17
D-10247 Berlin



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